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Wichtige Neuerungen bei der Hausordnung ab Schuljahr 2011/2012
Im letzten Schuljahr haben wir ein neues Regelwerk über das Zusammenleben in der Schule mit Schüler-vertretung, Schulelternbeirat und Kollegium erarbeitet. Dieses Regelwerk tritt mit Beginn dieses Schuljahres in Kraft. Die Klassen- und Stammkursleiter besprechen es mit Ihren Kindern in den Klassenleiterstunden am Montag. Jedes Ihrer Kinder bekommt ein Exemplar mit nach Hause. Ich bitte auch Sie, sehr geehrte Eltern, mit Ihren Kindern über die Einhaltung der Regeln zu sprechen. Auf einen Absatz weise ich besonders hin.
Ø Elektronische Kommunikationsgeräte und Digitalkameras der Schülerinnen und Schüler sind während der gesamten Unterrichtszeit auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche zu belassen. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte eingezogen.
Dies gilt auch in den Pausen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Geräte in der Regel am Ende des Schultages wieder.
Hausordnung
Das Zusammenleben in einer schulischen Gemeinschaft setzt Rücksichtnahme, angemessenes Verhalten und gegenseitige Achtung aller Beteiligten voraus.
Um eine Gefährdung von Personen zu vermeiden, ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen nicht erlaubt.
Vor Unterrichtsbeginn, bis zum ersten Klingeln, stehen den Schülern als Aufenthaltsräume das Foyer und die Pavillons P1 und P2 zur Verfügung.
Die Schüler begeben sich jeweils vor Unterrichtsbeginn zu den Unterrichtsräumen. Falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen ist, geht der Klassensprecher oder sein Stellvertreter zum Lehrerzimmer bzw. zum Sekretariat und meldet dies.
In den großen Pausen und beim Saalwechsel werden die Unterrichtsräume abgeschlossen.
Während der Freistunden begeben sich die betreffenden Schüler zum Foyer, in den Lesesaal oder in die Bibliothek. Oberstufenschüler können sich außerdem im Pausenhof oder im Innenhof aufhalten.
Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler auf den Schulhof. Bei extremer Witterung (zweimaliges Pausenklingeln) ist der Aufenthalt im Foyer und in den Fluren des Erdgeschosses möglich.
Der Zugang zu den Schließfächern in den Fluren und zum Kopierer im Foyer ist vor Unterrichtsbeginn und auch generell in den Pausen möglich.
Der Aufenthalt auf dem Sportplatz ist – außerhalb des Sportunterrichts – nicht möglich. Die Benutzung des Bolzplatzes und des Basketballfeldes ist witterungsabhängig. Das Fußballspielen mit harten Bällen (z.B. mit Tennisbällen) im Schulhof ist untersagt.
Die Schüler der Sekundarstufe II können das Schulgelände während der Schulzeit verlassen, alle anderen Schüler nur im Ausnahmefall und mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers. Der Verwaltungstrakt (Lehrerzimmer, Sekretariat) sollte nur bei wichtigen Angelegenheiten aufgesucht werden.
Nach Schulschluss werden zur Unterstützung des Reinigungspersonals alle Stühle auf die Tische gestellt und die Tafel gesäubert. Die Mülleimer in den Sälen sind regelmäßig zu leeren.
Schüler, die nicht im öffentlichen Linienverkehr befördert werden, gehen nach Schulschluss nach Hause, da die Versicherung nur für den direkten Weg eine Haftung übernimmt. Fahrschüler, für die Wartezeiten bis zur Abfahrt entstehen, halten sich im Foyer oder auf dem Schulhof auf und werden dort beaufsichtigt.
Abschließend noch einige wichtige Hinweise:
· Behandle schuleigene Gegenstände und Mobiliar mit Sorgfalt. Für mutwillige Sachbeschädigungen (auch durch das Ankleben von Kaugummi) werden die Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
· Halte Unterrichtsräume, Gänge und sanitäre Einrichtungen so sauber, wie du sie gerne vorfinden möchtest.
· Für Jacken, Mäntel und Schirme stehen Kleiderhaken zur Verfügung.
· Verhalte dich umweltbewusst! Beachte das Abfallsystem und hilf Energie sparen!
· Das Rauchen auf dem Schulgelände nicht gestattet. Volljährigen Schülern steht außerhalb des Schulgeländes ein ausgewiesener Raucherbereich zur Verfügung.
· Höhere Geldbeträge und Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, sollen sie nie unbewacht herumliegen, da keine Haftung besteht.
· Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.



